Rechtliche Vorabinformationen

 

Feuerwerk der Kategorie F1

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ohne zeitliche Begrenzung von Personen ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden. Um Gefährdungen zu vermeiden, ist die Verwendung nur gemäß Gebrauchsanweisung erlaubt.

 

Feuerwerk der Kategorie F2

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen 2017 nur in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember von Personen über 18 Jahren gekauft werden. Die Verwendung von Gegenständen der Kategorie F2 ist auf den 31. Dezember und den 01. Januar beschränkt. Nicht abgebrannt werden dürfen diese außerdem in der unmittelbaren Umgebung von Krankenhäusern, Alters- bzw. Kinderheimen und Kirchen sowie Fachwerkhäusern und Häusern mit Reetdächern. Bitte beachten Sie auch eventuelle regionale Verwendungsbestimmungen.
Personen mit einer behördlich ausgestellten Ausnahmegenehmigung, Erlaubnis §7 oder §27 oder einem Befähigungsschein §20 gem. SprengG dürfen auch in der Zeit vom 2. Januar bis zum 27. Dezember Feuerwerkskörper der Kategorie 2 erwerben und verwenden.

 

Feuerwerk der Kategorie T1

Feuerwerkskörper der Kategorie T1 dürfen das ganze Jahr von Personen über 18 Jahren gekauft und von diesen für technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Film- und Fotoproduktionen sowie Musik- und Showveranstaltungen verwendet werden. Eine Verpflichtungserklärung zur Verwendung ist erforderlich. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Gegenstand beziehungsweise der Packung.

 

Feuerwerk der Kategorie P1

In dieser Kategorie finden sich sonstige pyrotechnische Gegenstände, dazu gehören z.B. Anzünd- oder Signalmittel. Das Mindestalter für Kauf und Verwendung dieser Artikel liegt bei 18 Jahren.

 

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